Die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Denkmal zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen, soweit ihnen das wirtschaftlich zumutbar ist. Die größten Gefahren für die Erhaltung eines Denkmals sind oft eine vernachlässigte oder aufgegebene Nutzung. Die Untere Denkmalbehörde ist deshalb gehalten, Schutz und Pflege und auch eine sinnvolle Nutzung der Denkmäler im Rahmen der Zumutbarkeit herbeizuführen. Dies geschieht durch fachliche Beratung, durch Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Maßnahmen (Denkmalförderung) und durch steuerliche Vergünstigungen.

Zuständige Stelle

Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst