Neben der allgemeinen Wohnungsvermittlung erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund des § 4 Wohnungsgesetz NRW eine Wohnungsvermittlung für Einzelpersonen oder Familien, die auf dem örtlichen Wohnungsmarkt aufgrund ihrer sozialen Situation oder anderer Umstände nur schwer geeigneten und dauerhaften Wohnraum finden können. Hierzu werden aktuelle Listen über Wohnungssuchende und Wohnungsangebote geführt.

Zuständige Stelle

Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst