Öffentlicher Personennahverkehr (S-Bahn und Straßenbahnen, Busse).
Als "öffentlicher Personennahverkehr" (ÖPNV) wird die Fahrgastbeförderung in Bussen und Bahnen in Kommunen und ihrem Umland sowie Regionen bezeichnet. Der ÖPNV bildet zusammen mit dem Fußgänger und Radverkehr den Umweltverbund im Nahverkehr.

Der ÖPNV ist an Linien und Fahrpläne gebunden und kann sein Verkehrsmittelangebot nur begrenzt an die ständig wechselnde Nachfrage anpassen. Andererseits ist der ÖPNV daran gebunden, seinen Fahrplan verlässlich einzuhalten. Daher gibt es immer wieder Linienabschnitte und Tageszeiten, in denen ÖPNV-Mittel entweder überlastet sind oder praktisch leer fahren. Dieser Anspruch an den ÖPNV nach standardisierter Verkehrsbedienung gehört mit zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung wie deren Versorgung mit Wasser und elektrischem Strom.

Für den einzelnen Verkehrsbetrieb bzw. das einzelne Verkehrs-unternehmen ist die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV ein großes Problem; häufig werden weniger als 50 % der Kosten durch Fahrscheinerlöse gedeckt. Das hängt damit zusammen, dass - anders als bei der kostenlosen Bereitstellung der Straßennetze zur Straßenerschließung für den Autoverkehr durch die Kommunen - der ÖPNV den Betrieb und die Fahrwege (beim SPNV) überwiegend selber bezahlen muss.

Der ÖPNV spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des Stadtverkehrs und nimmt entsprechendes Gewicht ein im Rahmen kommunaler Verkehrsentwicklungsplanungen. Besonders die Kernzonen großer Städte und Ballungsgebiete wären ohne ÖPNV überhaupt nicht ausreichend zu bedienen bzw. zu erschließen. Darüber hinaus ist die Machbarkeit und Attraktivität eines ÖPNV-Angebotes entscheidend abhängig vom Potenzial der Nutzer im Einzugsbereich einer Linie, sowie von der Qualität der konkurrierenden Straßenerschließung und den Parkraumkapazitäten (Parkraumkonzepte). So werden beispielsweise entlang von Linien und um die Haltepunkte von SPNV die gesetzlich vorgeschriebene Realisierung von Pkw-Stellplätzen reduziert, um den ÖPNV dadurch besser auszulasten (Stellplatz- Ablöse).

Zuständige Stelle

Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100
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Öffentlicher Personennahverkehr

Öffentlicher Personennahverkehr (S-Bahn und Straßenbahnen, Busse).
Als "öffentlicher Personennahverkehr" (ÖPNV) wird die Fahrgastbeförderung in Bussen und Bahnen in Kommunen und ihrem Umland sowie Regionen bezeichnet. Der ÖPNV bildet zusammen mit dem Fußgänger und Radverkehr den Umweltverbund im Nahverkehr.

Der ÖPNV ist an Linien und Fahrpläne gebunden und kann sein Verkehrsmittelangebot nur begrenzt an die ständig wechselnde Nachfrage anpassen. Andererseits ist der ÖPNV daran gebunden, seinen Fahrplan verlässlich einzuhalten. Daher gibt es immer wieder Linienabschnitte und Tageszeiten, in denen ÖPNV-Mittel entweder überlastet sind oder praktisch leer fahren. Dieser Anspruch an den ÖPNV nach standardisierter Verkehrsbedienung gehört mit zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung wie deren Versorgung mit Wasser und elektrischem Strom.

Für den einzelnen Verkehrsbetrieb bzw. das einzelne Verkehrs-unternehmen ist die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV ein großes Problem; häufig werden weniger als 50 % der Kosten durch Fahrscheinerlöse gedeckt. Das hängt damit zusammen, dass - anders als bei der kostenlosen Bereitstellung der Straßennetze zur Straßenerschließung für den Autoverkehr durch die Kommunen - der ÖPNV den Betrieb und die Fahrwege (beim SPNV) überwiegend selber bezahlen muss.

Der ÖPNV spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des Stadtverkehrs und nimmt entsprechendes Gewicht ein im Rahmen kommunaler Verkehrsentwicklungsplanungen. Besonders die Kernzonen großer Städte und Ballungsgebiete wären ohne ÖPNV überhaupt nicht ausreichend zu bedienen bzw. zu erschließen. Darüber hinaus ist die Machbarkeit und Attraktivität eines ÖPNV-Angebotes entscheidend abhängig vom Potenzial der Nutzer im Einzugsbereich einer Linie, sowie von der Qualität der konkurrierenden Straßenerschließung und den Parkraumkapazitäten (Parkraumkonzepte). So werden beispielsweise entlang von Linien und um die Haltepunkte von SPNV die gesetzlich vorgeschriebene Realisierung von Pkw-Stellplätzen reduziert, um den ÖPNV dadurch besser auszulasten (Stellplatz- Ablöse).

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