Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist in NRW seit dem 1. Januar 1996 Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Der Nahverkehrsplan dient hierzu als Instrument der Aufgabenwahrnehmung. Er ist ein sektoraler Rahmenplan in dem die sog. Aufgabenträger (Kreistage, Stadträte) eine richtungweisende Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur Sicherung und Weiterentwicklung des ÖPNV formulieren. Zentraler Baustein der NVP ist ein Bedienungskonzept, das Zielaussagen formuliert, mit welchem Angebot und welcher Qualität der ÖPNV betrieben werden soll.

Zuständige Stelle

Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst