Die Denkmalliste wird von der Stadt Sendenhorst als Untere Denkmalbehörde geführt. Der Denkmalwert eines Objektes wird zunächst in Form einer gutachtlichen Stellungnahme vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege beurteilt. Liegen die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale für ein Denkmal vor, ist die Untere Denkmalbehörde verpflichtet, das entsprechende Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Mit der Eintragung unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW. Über die Eintragung in die Denkmalliste erhalten die Eigentümer nach vorherigen Anhörung einen Bescheid. Die Denkmalliste steht jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, zur Einsicht offen.

Zuständige Stelle

Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

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Denkmalschutz Die Denkmalliste wird von der Stadt Sendenhorst als Untere Denkmalbehörde geführt. Der Denkmalwert eines Objektes wird zunächst in Form einer gutachtlichen Stellungnahme vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege beurteilt. Liegen die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale für ein Denkmal vor, ist die Untere Denkmalbehörde verpflichtet, das entsprechende Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Mit der Eintragung unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW. Über die Eintragung in die Denkmalliste erhalten die Eigentümer nach vorherigen Anhörung einen Bescheid. Die Denkmalliste steht jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, zur Einsicht offen. Denkmalliste https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/492/show
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