Die Instandhaltung und Pflege von Denkmälern erfordern oft einen hohe finanziellen Aufwand. Aus diesem Grunde stellen das Land NRW, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und auch die Stadt Sendenhorst Mittel für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege bereit. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln beteht nicht.Das Land NRW fördert z. B. mit Einzelzuschüssen größere denkmalpflegerische Maßnahmen u. a. von Privatpersonen und Gemeinden. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten sie bei der Unteren Denkmalbehörde.

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Planen, Bauen und Umwelt
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48324 Sendenhorst

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Denkmalförderung Die Instandhaltung und Pflege von Denkmälern erfordern oft einen hohe finanziellen Aufwand. Aus diesem Grunde stellen das Land NRW, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und auch die Stadt Sendenhorst Mittel für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege bereit. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln beteht nicht.Das Land NRW fördert z. B. mit Einzelzuschüssen größere denkmalpflegerische Maßnahmen u. a. von Privatpersonen und Gemeinden. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten sie bei der Unteren Denkmalbehörde. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/491/show
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