Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Anträge sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung über die Stadt Sendenhorst an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf einzureichen.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
  • aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
  • Lageplan i.M. 1:500
  • Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage
Abwasserbeseitigung im Außenbereich (Kleinkläranlagen)

Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Anträge sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung über die Stadt Sendenhorst an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf einzureichen.

  • Antragsformular
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
  • aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
  • Lageplan i.M. 1:500
  • Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage
https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4660/show
Betriebe
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Baglan

215

02526 303-221
baglan@sendenhorst.de