Allgemeine Informationen
Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage verbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die zumindest erheblichen Einfluß auf die Planung haben.Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag.Allerdings muß auch eine Voranfrage für den Neubau oder den Umbau eines Gebäudes von einem Entwurfsverfasser unterschrieben werden.Im Rahmen einer Bauvoranfrage werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt, denkbar sind aber Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 71 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW