Allgemeine Informationen
Eine sehr wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst kurzes Baugenehmigungsverfahren ist ein vollständiger und richtig zusammengestellter Bauantrag nach den Vorgaben der Bauprüfverordnung.

Diese Tatsache berücksichtigt der Gesetzgeber in der Bauordnung mit folgender Vorschrift:

"Die Bauaufsichtsbehörde soll den Bauantrag zurückweisen, wenn die Bauvorlagen unvollständig sind oder erheblliche Mängel aufweisen" (§ 72 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW).

Die durch unvollständige Anträge entstehende Verzögerung und die unter Umständen erheblichen Kosten für die Zurückweisung (ein Viertel der Baugenehmigungsgebühr) können Sie sich ersparen, wenn Sie Folgendes beachten:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bauderzernat müssen anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen alle für die Prüfung Ihres Bauvorhabens relevanten Fragestellungen beurteilen können.

Der Umfang der notwendigen Prüfung - und damit der erforderlichen Bauvorlagen - ist abhängig von dem beantragten Projekt.

Hinweise/Tipps
Folgende Fragen sind fast immer zu beantworten:

1. Wer will bauen?
Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers bei juristischen Personen und Eheleuten: Wer ist vertretungsberechtigt?

2. Wer ist der Entwurfsverfasser?
Name, Adresse, Telefon- und FAX-Nummer, Nachweis der Bauvorlageberechtigung

3. Wo soll gebaut werden?
Adresse, Flur, Flurstück des Grundstücks

4. Wie ist die nähere Umgebung charakterisiert?
Auszug aus der Deutschen Grundkarte Maßstab 1:5000 und der Flurkarte M 1:500

5. Wie soll auf dem Grundstück gebaut werden?
Lageplan (Maßstab 1:500) mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden.

6. Was soll gebaut werden?
Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), d.h. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände

7. Wie soll der Bau genutzt werden?
Eintragung der Nutzung in die Zeichnungen und - im Falle einer gewerblichen Nutzung - die Betriebsbeschreibung

8. Welches Ausmaß hat die Neubebauung oder Nutzung?
Berechnung der Quadrat- und Kubikmeter

9. Wie werden die Kraftfahrzeugstellplätze nachgewiesen?
Berechnung der erforderlichen Anzahl der Stellplätze und Darstellung in den Plänen

10. Wie wird der Brandschutz gewährleistet?
Eintragung in die Pläne und in die Baubeschreibung, soweit erforderlich Gutachten

11. Was kostet die Baumaßnahme (für die Statistik)?
Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)

Bauantragsunterlagen Allgemeine Informationen
Eine sehr wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst kurzes Baugenehmigungsverfahren ist ein vollständiger und richtig zusammengestellter Bauantrag nach den Vorgaben der Bauprüfverordnung.

Diese Tatsache berücksichtigt der Gesetzgeber in der Bauordnung mit folgender Vorschrift:

"Die Bauaufsichtsbehörde soll den Bauantrag zurückweisen, wenn die Bauvorlagen unvollständig sind oder erheblliche Mängel aufweisen" (§ 72 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW).

Die durch unvollständige Anträge entstehende Verzögerung und die unter Umständen erheblichen Kosten für die Zurückweisung (ein Viertel der Baugenehmigungsgebühr) können Sie sich ersparen, wenn Sie Folgendes beachten:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bauderzernat müssen anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen alle für die Prüfung Ihres Bauvorhabens relevanten Fragestellungen beurteilen können.

Der Umfang der notwendigen Prüfung - und damit der erforderlichen Bauvorlagen - ist abhängig von dem beantragten Projekt.

Hinweise/Tipps
Folgende Fragen sind fast immer zu beantworten:

1. Wer will bauen?
Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers bei juristischen Personen und Eheleuten: Wer ist vertretungsberechtigt?

2. Wer ist der Entwurfsverfasser?
Name, Adresse, Telefon- und FAX-Nummer, Nachweis der Bauvorlageberechtigung

3. Wo soll gebaut werden?
Adresse, Flur, Flurstück des Grundstücks

4. Wie ist die nähere Umgebung charakterisiert?
Auszug aus der Deutschen Grundkarte Maßstab 1:5000 und der Flurkarte M 1:500

5. Wie soll auf dem Grundstück gebaut werden?
Lageplan (Maßstab 1:500) mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden.

6. Was soll gebaut werden?
Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), d.h. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände

7. Wie soll der Bau genutzt werden?
Eintragung der Nutzung in die Zeichnungen und - im Falle einer gewerblichen Nutzung - die Betriebsbeschreibung

8. Welches Ausmaß hat die Neubebauung oder Nutzung?
Berechnung der Quadrat- und Kubikmeter

9. Wie werden die Kraftfahrzeugstellplätze nachgewiesen?
Berechnung der erforderlichen Anzahl der Stellplätze und Darstellung in den Plänen

10. Wie wird der Brandschutz gewährleistet?
Eintragung in die Pläne und in die Baubeschreibung, soweit erforderlich Gutachten

11. Was kostet die Baumaßnahme (für die Statistik)?
Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)
Bauen https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/456/show
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Herr

Koschick

309

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