Grundsätzlich ist das Sachgebiet Tiefbau (Straßenbau) für das Aussetzen und Mähen der Straßenseitengräben im Stadtgebiet Sendenhorst und Albersloh verantwortlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teile der Landesstraßen. Die Stadt Sendenhorst hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger eine sog. UI-Vereinbarung getroffen. Danach ist der Landesbetrieb NRW selber für die Unterhaltung der Bereiche der Landesstraße verantwortlich, die ab der UI-Grenze ortsauswärts verlaufen.
Die Straßenseitengräben für die die Stadt Sendenhorst verantwortlich ist werden grundsätzlich einmal im Jahr komplett gemäht. Davon ausgenommen sind Kreuzungsbereiche und Unfallschwerpunkte. Diese werden zweimal im Jahr gemäht. Das Aussetzen der Gräben erfolgt nicht regelmäßig, sondern nur bei Bedarf.

Straßenseitengräben Grundsätzlich ist das Sachgebiet Tiefbau (Straßenbau) für das Aussetzen und Mähen der Straßenseitengräben im Stadtgebiet Sendenhorst und Albersloh verantwortlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teile der Landesstraßen. Die Stadt Sendenhorst hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger eine sog. UI-Vereinbarung getroffen. Danach ist der Landesbetrieb NRW selber für die Unterhaltung der Bereiche der Landesstraße verantwortlich, die ab der UI-Grenze ortsauswärts verlaufen.
Die Straßenseitengräben für die die Stadt Sendenhorst verantwortlich ist werden grundsätzlich einmal im Jahr komplett gemäht. Davon ausgenommen sind Kreuzungsbereiche und Unfallschwerpunkte. Diese werden zweimal im Jahr gemäht. Das Aussetzen der Gräben erfolgt nicht regelmäßig, sondern nur bei Bedarf.
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