Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Straßenschäden, die im Laufe der Zeit durch Materialermüdung, Abnutzung, Verschleiß und Frost-Tauwechsel  entstanden sind, ausgebessert oder grundhaft saniert werden. In der Regel werden - sofern dies erforderlich wird - ganze Straßenabschnitte flächenhaft erneuert. Straßenschäden können sein:

  • Absackungen oder Unebenheiten in der Fahrbahn oder in der Entwässerungsrinne
  • Wachsen oder Absacken von Schächten und Abläufen
  • Unebenheiten in der Bordsteinführung
  • Sonstige Beschädigungen am Straßenkörper oder Einrichtungen
  • Oberflächenschäden wie Verschleiß, Zertrümmerungen oder Risse.