Straßenschäden
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Straßenschäden, die im Laufe der Zeit durch Materialermüdung, Abnutzung, Verschleiß und Frost-Tauwechsel entstanden sind, ausgebessert oder grundhaft saniert werden. In der Regel werden - sofern dies erforderlich wird - ganze Straßenabschnitte flächenhaft erneuert. Straßenschäden können sein:
- Absackungen oder Unebenheiten in der Fahrbahn oder in der Entwässerungsrinne
- Wachsen oder Absacken von Schächten und Abläufen
- Unebenheiten in der Bordsteinführung
- Sonstige Beschädigungen am Straßenkörper oder Einrichtungen
- Oberflächenschäden wie Verschleiß, Zertrümmerungen oder Risse.