Die Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken und Plätzen - dazu gehören auch Gehwege und Radwege - wird durch das Sachgebiet Tiefbau (Straßenbau) veranlasst.

Rechtsgrundlage
Straßen, Wege und Plätze stehen als öffentliche Verkehrswege den Bürgern für den " Allgemeingebrauch" zur Verfügung. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese Anlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und den Bestimmungszweck zu wahren. Aufgabe der Straßenkontrolleure ist es, diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen.

Kontrollbereiche

Bei den Regelkontrollen werden schwerpunktmäßig zwischen den "Straßenbegrenzungslinien", d.h. in der Regel zwischen den angrenzenden Häusern rechts und links der Straße, alle Straßenbestandteile wie Beläge, Böschungen, Gräben, Kanalschächte, Treppenanlagen, Geländer, Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Pfosten und Poller, Straßenlaternen, Schaltschränke, Bauzäune, Gerüste, Reklametafeln, Transparente, Bäume, Sträucher, Hecken u.ä. auf Gefahrenstellen, Mängel und sonstige Schadstellen überprüft. Dabei achten sie besonders auf:

  • Unebenheiten in Belägen
  • Beschaffenheit der Straßen und Wege
  • mögliche Löcher und Risse
  • den Freiraum über den Straßen
  • seitlichen Bewuchs in Gehwege hinein
  • Sichtbehinderungen
  • mögliche Sicherheitsmängel von Einbauten
Die festgestellten Mängel werden durch die Kontrolleure an die zuständige Stelle zur Beseitigung weitergeleitet.

Sondernutzung: Für den Gebrauch öffentlicher Flächen zu privaten Zwecken, z.B. Gerüstaufbau, Hausisolierungen, Baumaßnahmen, etc., ist eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen.
Informationen und Anträge sind beim Ordnungsamt der Stadt Sendenhorst erhältlich.

Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege: Die Neuanlage von Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen muss der private Nutzer auf seine Kosten erstellen. Anträge sind schriftlich bei der Stadt Sendenhorst zu stellen.

Straßenunterhaltung Die Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken und Plätzen - dazu gehören auch Gehwege und Radwege - wird durch das Sachgebiet Tiefbau (Straßenbau) veranlasst.

Rechtsgrundlage
Straßen, Wege und Plätze stehen als öffentliche Verkehrswege den Bürgern für den " Allgemeingebrauch" zur Verfügung. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese Anlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und den Bestimmungszweck zu wahren. Aufgabe der Straßenkontrolleure ist es, diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen.

Kontrollbereiche

Bei den Regelkontrollen werden schwerpunktmäßig zwischen den "Straßenbegrenzungslinien", d.h. in der Regel zwischen den angrenzenden Häusern rechts und links der Straße, alle Straßenbestandteile wie Beläge, Böschungen, Gräben, Kanalschächte, Treppenanlagen, Geländer, Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Pfosten und Poller, Straßenlaternen, Schaltschränke, Bauzäune, Gerüste, Reklametafeln, Transparente, Bäume, Sträucher, Hecken u.ä. auf Gefahrenstellen, Mängel und sonstige Schadstellen überprüft. Dabei achten sie besonders auf:
  • Unebenheiten in Belägen
  • Beschaffenheit der Straßen und Wege
  • mögliche Löcher und Risse
  • den Freiraum über den Straßen
  • seitlichen Bewuchs in Gehwege hinein
  • Sichtbehinderungen
  • mögliche Sicherheitsmängel von Einbauten
Die festgestellten Mängel werden durch die Kontrolleure an die zuständige Stelle zur Beseitigung weitergeleitet.

Sondernutzung: Für den Gebrauch öffentlicher Flächen zu privaten Zwecken, z.B. Gerüstaufbau, Hausisolierungen, Baumaßnahmen, etc., ist eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen.
Informationen und Anträge sind beim Ordnungsamt der Stadt Sendenhorst erhältlich.

Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege: Die Neuanlage von Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen muss der private Nutzer auf seine Kosten erstellen. Anträge sind schriftlich bei der Stadt Sendenhorst zu stellen.
Parkplatzunterhaltung, Radwegeunterhaltung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/375/show
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Fax 02526 303-100

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Fiebig

303

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