Die Straßenbeleuchtung ist die künstliche Beleuchtung von Straßen, Plätzen oder Freiräumen. Bei ihr müssen besonders die Sicherheit der Menschen und die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden. Die Beleuchtung hat zwei Aufgabenbereiche:
a) Die Beleuchtung des Verkehrsraumes
b) Die Beleuchtung für dekorative Zwecke.

Die Beleuchtung im Verkehrsraum muss für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straße, der Wegen, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen. Die Stadt Sendenhorst hat einen Straßenbeleuchtungsvertrag geschlossen, der den Betrieb und die Instanthaltung der Straßenbeleuchtung sicherstellt. Zu den Aufgaben des Sachgebietes Tiefbau (Straßenbau) gehört die Auftragserteilung und Festlegung der Standorte von Neuanlagen, sowie die Weiterleitung der Mitteilung von Beleuchtungsschäden. Eine Beleuchtung zu dekorativen Zwecken setzt die zuvor genannte Beleuchtung voraus. Sie ergänzt diese um die künstlerischen Gestaltungen mittels Licht, wie die Ausleuchtung von Gebäuden, Skulpturen, Brunnen oder Grünanlagen.