Sondernutzungen für Versorgungsunternehmen
Wenn es im öffendlichen Verkehrsraum zu Aufgrabungen durch Versorgungsunternehmen kommt, dann ist diese Maßnahme vor Baubeginn beim Ordungsamt der Stadt Sendenhorst anzumelden und genehmigen zu lassen. Nach Abschluß der Arbeiten ist das Bauamt, Sachgebiet Tiefbau (Straßenbau) zu informieren, damit eine Abnahme der Aufgrabungsfläche erfolgen kann.