Der Bereich Tiefbau (Straßenbau) ist im gesamten Stadtgebiet von Sendenhorst und Albersloh für die Unterhaltung der öffentlichen Straßen und Wege zuständig.

Bei Umbaumaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen zur Herstellung von Grundstückszufahrten sind diese vorab von dem Bereich Tiefbau (Straßenbau - Sachgebiet 64.1) zu genehmigen.