Die Bereitstellung von Sportanlagen bzw. Sportstätten durch Städte und Gemeinden ist eine freiwillige kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen Turn- bzw. Sporthallen, Sportplätzen und Sondersportanlagen. Neben Sportstätten in öffentlicher Hand gibt es vereinseigene Sportanlagen und solche in Privathand.
Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für den Vereinssport erfolgt in der Stadt Sendenhorst unentgeltlich.