Die Bereitstellung von Sportanlagen bzw. Sportstätten durch Städte und Gemeinden ist eine freiwillige kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen Turn- bzw. Sporthallen, Sportplätzen und Sondersportanlagen. Neben Sportstätten in öffentlicher Hand gibt es vereinseigene Sportanlagen und solche in Privathand.
Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für den Vereinssport erfolgt in der Stadt Sendenhorst unentgeltlich.

Sportanlagen Die Bereitstellung von Sportanlagen bzw. Sportstätten durch Städte und Gemeinden ist eine freiwillige kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen Turn- bzw. Sporthallen, Sportplätzen und Sondersportanlagen. Neben Sportstätten in öffentlicher Hand gibt es vereinseigene Sportanlagen und solche in Privathand.
Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für den Vereinssport erfolgt in der Stadt Sendenhorst unentgeltlich.
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