Das Standesamt Sendenhorst führt in seinem Zuständigkeitsbereich folgende Personenstandsregister:

Ehe-,
Lebenspartnerschafts-,
Geburten- und
Sterberegister. 

WICHTIG !!!

Eine Urkundenausstellung erfolgt durch uns nur bei der Geburt, der Eheschließung oder dem Sterbefall in Sendenhorst oder Albersloh. Sind Sie nicht hier geboren muss die Urkunde bei dem Standesamt der Geburt, Eheschließung oder dem Sterbefall beantragt werden!!!!

Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:

  • Geburtenregister der letzten 110 Jahre
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre

Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Sendenhorst an das Kreisarchiv in Warendorf abgegeben.

Diese Register sind Archivgut und werden beim Kreisarchiv Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, geführt.
Bei Fragen und zwecks Terminabsprache z.B. bei Ahnenforschung wenden Sie sich gern an das Kreisarchiv in Warendorf; auch zu finden unter dem Link: 
https://www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/kreisarchiv/archivnutzung-und-anfragen

Urkunden und Auskünfte können nur die Personen bekommen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Werden Urkunden persönlich im Standesamt bestellt, weisen Sie die Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach.

Personenstandsurkunden können wie folgt beantragt werden:


Persönlich:

Im Büro des Standesamtes Sendenhorst, Kirchstr.1, 48324 Sendenhorst, Zimmer 105. 
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit!

Schriftlich:
Standesamt Sendenhorst
Kirchstr.1
48324 Sendenhorst

per Internet:

 

 

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz, Allgemeine Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Besonderheiten

Für Rentenzwecke bestellte Urkunden sind gebührenfrei und werden für diesen Zweck entsprechend ausgewiesen.
Bitte weisen Sie bei der Bestellung nach, dass Sie die Urkunden für Rentenzwecke benötigen.

Kosten

Jede Personenstandsurkunde, beglaubigte Abschrift oder jeder Registerauszug ist in Höhe von 10 Euro gebührenpflichtig.
Ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, kostet die Hälfte der Gebühr, demnach 5 Euro.