Gleichstellung
Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Stadt Sendenhorst eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt lt. Hauptsatzung bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Sendenhorst mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Der Wirkungskreis der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf alle frauenrelevanten Angelegenheiten, die im Bereich der Stadtverwaltung Sendenhorst die Belange von Beschäftigten berühren und auf alle frauenrelevanten Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.
Ortsrecht
Hauptsatzung der Stadt Sendenhorst
Rechtsgrundlagen
allgemeinGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen