Gegenstand des Frauenförderplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen bei der Stadtverwaltung Sendenhorst.

Ortsrecht
Frauenförderplan der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen
allgemeine Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

Ansprechpartner

Verwandte Dienstleistungen

Frauenförderplan Gegenstand des Frauenförderplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen bei der Stadtverwaltung Sendenhorst.

Ortsrecht
Frauenförderplan der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen
allgemeine Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/319/show
Gleichstellung von Mann und Frau
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-112
Fax 02526 303-100

Frau

Bäcker

stellv. Dienstbereichsleiter/in

102

02526 303-112
baecker@sendenhorst.de