Der Kreis Warendorf führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Die Förderung der Studenten erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Kreis Warendorf,Sozialamt/Ausbildungsförderung, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf und bei den Sozial- bzw. Bürgerämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf.

Sie können die Formulare auch unter www.bafög.de herunterladen.

Rechtsgrundlagen allgemein
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Unterlagen

1. Antrag auf Ausbildungsförderung
2. Anlage zum Antrag (schulischer und ggf. beruflicher Werdegang) - nur bei Erstanträgen
3. Bescheinigung nach § 9 BAföG (Bescheinigung der Ausbildungsstätte)
4. Erklärung über Einkommen des Vaters/der Mutter
5. Bei Verheirateten Erklärung über Einkommen des Ehegatten
6. Bescheinigung des Arbeitgebers des Vaters/der Mutter
7. Steuerbescheid der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung
8. Nachweis über sonstige Einkünfte (Arbeitslosengeld/-hilfe, Krankengeld)
9. Aktualisierungsantrag (falls das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres)
10. bei auswärtiger Unterbringung Höhe der Miete (Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters oder einer Kopie des Mietvertrages)
11. Vordruck "außergewöhnliche Belastungen", insbesondere bei Menschen mit Behinderung (Kopie des Behindertenausweises bzw. des Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes beifügen)

Bei einer Förderung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchen die Unterlagen zu 4., 6. - 9. und 11. nicht vorgelegt zu werden.

BaföG-Antrag

Der Kreis Warendorf führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Die Förderung der Studenten erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Kreis Warendorf,Sozialamt/Ausbildungsförderung, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf und bei den Sozial- bzw. Bürgerämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf.

Sie können die Formulare auch unter www.bafög.de herunterladen.

Rechtsgrundlagen allgemein
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

1. Antrag auf Ausbildungsförderung
2. Anlage zum Antrag (schulischer und ggf. beruflicher Werdegang) - nur bei Erstanträgen
3. Bescheinigung nach § 9 BAföG (Bescheinigung der Ausbildungsstätte)
4. Erklärung über Einkommen des Vaters/der Mutter
5. Bei Verheirateten Erklärung über Einkommen des Ehegatten
6. Bescheinigung des Arbeitgebers des Vaters/der Mutter
7. Steuerbescheid der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung
8. Nachweis über sonstige Einkünfte (Arbeitslosengeld/-hilfe, Krankengeld)
9. Aktualisierungsantrag (falls das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres)
10. bei auswärtiger Unterbringung Höhe der Miete (Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters oder einer Kopie des Mietvertrages)
11. Vordruck "außergewöhnliche Belastungen", insbesondere bei Menschen mit Behinderung (Kopie des Behindertenausweises bzw. des Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes beifügen)

Bei einer Förderung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchen die Unterlagen zu 4., 6. - 9. und 11. nicht vorgelegt zu werden.

Ausbildungsförderung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/311/show
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