Wohngeld
Ortsrecht
Wohngeld versteht sich als staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, um ein familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.
Das Wohngeld ist abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen, der Anzahl der Familienmitglieder, Baujahr sowie Ausstattung des Wohnraums in Verbindung mit der zuschussfähigen Miethöhe.
Formulare
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln [https://pdf.form-solutions.net/forms/frm/877rqGPMGGC9Mxc7H9Ck7d5mFNtpv2G]
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss [https://pdf.form-solutions.net/forms/frm/tpraC4a1fxJNqtHM3Qx9XDZFfRAHTppC]
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss [https://pdf.form-solutions.net/forms/frm/zg6jTPcVPXVZf4VV7tzk5Gp4N82CF5]
- Antrag auf Wohngeld ONLINE