Ortsrecht

Wohngeld versteht sich als stattlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, um ein familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.

Das Wohngeld ist abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen, der Anzahl der Familienmitglieder, Baujahr sowie Ausstattung des Wohnraums in Verbindung mit der zuschussfähigen Miethöhe.

Formulare