Anwohnerparkausweis
Einen Anwohnerparkausweis erhalten Sie beim Bürgerservice. Die Gültigkeit des Anwohnerparkausweises ist befristet auf ein Jahr.
Den Anwohnerparkausweis erhalten Sie, wenn
- Sie innerhalb des Promenadenrings gemeldet sind,
- Sie der Halter des Fahrzeuges sind oder eine Bestätigung der dauernden Nutzung des Halters haben
- Sie nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage verfügen. Sie wissen nicht, ob Sie innerhalb des Promenadenrings wohnen? Zum Promenadenring gehören folgende Straßen:-Drostenhof-Fuselpättken-Kirchstraße Nr, 1-7, 8-14 und 15-22-Kühl-Liebesgasse-Neustraße-Nordgraben-Nordstraße-Ostgraben-Oststraße Nr. 1-19 und 2-20-Osttor Nr. 1-Placken-Schlabberpohl-Schleiten-Schulstraße-Stiege-Südgraben-Südstraße-Westgraben-Weststraße Nr. 6+8, 14-34, 19-27 und 1-17
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- Bestätigung der dauernden Nutzung bei Abweichung zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeugnutzer
- Falls vorhanden, bisheriger Anwohnerparkausweis
Kosten
18,- €