Einen Anwohnerparkausweis erhalten Sie beim Bürgerservice.Den Anwohnerparkausweis erhalten Sie, wenn-Sie innerhalb des Promenadenrings gemeldet sind,-Sie der Halter des Fahrzeuges sind oder eine Bestätigung der dauernden Nutzung des Halters haben-Sie nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage verfügen.Sie wissen nicht, ob Sie innerhalb des Promenadenrings wohnen? Zum Promenadenring gehören folgende Straßen:-Drostenhof-Fuselpättken-Kirchstraße Nr, 1-7, 8-14 und 15-22-Kühl-Liebesgasse-Neustraße-Nordgraben-Nordstraße-Ostgraben-Oststraße Nr. 1-19 und 2-20-Osttor Nr. 1-Placken-Schlabberpohl-Schleiten-Schulstraße-Stiege-Südgraben-Südstraße-Westgraben-Weststraße Nr. 6+8, 14-34, 19-27 und 1-17

Unterlagen

- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I),
- Bestätigung der dauernden Nutzung bei Abweichung zwischen Fahrzeuhalter und Fahrzeugnutzer,
- wenn vorhanden, alten Anwohnerparkausweis

Kosten

18,- € und der Parkausweis ist gültig für ein volles Jahr