Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.
Diese Angaben finden Sie im Schwerbehindertenausweis. Diese Parkerleichterung ist in der gesamten EG gültig.

Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Parksonderausweis für Menschen mit Behinderungen Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.
Diese Angaben finden Sie im Schwerbehindertenausweis. Diese Parkerleichterung ist in der gesamten EG gültig.

Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.
Schwerbehindertenparkausweis, Parkerleichterung für Behinderte, Parkausweis für Behinderte https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/295/show
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Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Ertug

109

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