Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.

Diese Angaben finden Sie im Schwerbehindertenausweis. Diese Parkerleichterung ist in der gesamten EG gültig.

Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

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