Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.

Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.

Unterlagen

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen

Kosten

Bei  zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€.

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

vorübergehende Abmeldung

Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.

Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen

Bei  zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€.

Kraftfahrzeuge https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/294/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Rogoschewski

110

02526 303-116
rogoschewski@sendenhorst.de