vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen
Die Abmeldung eines Fahrzeugs kann in den Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, aber auch in den Bürgerbüros Sendenhorst und Albersloh erfolgen.
Die Siegel dürfen vorab nicht von den Kennzeichen entfernt werden. Wenn dies der Fall ist, behält sich der Kreis Warendorf vor, die Kennzeichen für eine Dauer von 10 Jahren zu sperren.
Nach erfolgter Abmeldung erhalten Ihre Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt automatisch eine entsprechende Mitteilung vom Kreis Warendorf.
Die Abmeldung wird auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt. Sollte das Fahrzeug verkauft werden, geben Sie dem neuen Eigentümer bitte die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 mit, da diese für die Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter benötigt werden.
Nach der Abmeldung ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug bis 24.00 Uhr des Abmeldetages möglich, sofern diese Fahrt von der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Mit der Rückfahrt ist die direkte Fahrt von der Zulassungsstelle, bzw. der Stadt Sendenhorst zum Bestimmungsort gemeint. Umwege und Fahrten zu sonstigen privaten Zwecken sind nicht genehmigt.
Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge, die nach diesem Datum zugelassen wurden und deren Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Kennzeichen über einen Sicherheitscode verfügen, Online abgemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Zulassungsstelle unter der Rubrik Online-Zulassung (iKfz).
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichen (zwingend erforderlich!!!)
- Bei der Verschrottung Ihres Fahrzeuges ein Verwertungsnachweis (Diesen erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben.)
Rechtsgrundlagen
- 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten
16,50 € (komplette Kosten inkl. KBA-Gebühr)
Online Abmeldung:
2,70 € (komplette Kosten inkl. KBA-Gebühr)