vorübergehende Abmeldung
Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
Unterlagen
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen
Kosten
Bei zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€.