Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.

Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.

Unterlagen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugkennzeichen

Kosten

Bei  zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 16,50€.