vorübergehende Abmeldung
Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugkennzeichen
Kosten
Bei zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 16,50€.