Die Friedhöfe in Sendenhorst und Albersloh befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Aussnahme:
Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofshalle.

Ortsrecht:
Friedhofshallengebührensatzung

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Ansprechpartner