Friedhofsangelegenheiten
Die Friedhöfe in Sendenhorst und Albersloh befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.
Aussnahme:
Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofshalle.
Ortsrecht:
Friedhofshallengebührensatzung
Die Friedhöfe in Sendenhorst und Albersloh befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.
Aussnahme:
Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofshalle.
Ortsrecht:
Friedhofshallengebührensatzung