BIS: Suche und Detail

Die Friedhöfe in Sendenhorst und Albersloh befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Aussnahme:
Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofshalle.

Ortsrecht:
Friedhofshallengebührensatzung

Amt/Fachbereich

Bürgerservice