Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gatstättenbetriebes (Imbiss) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen.

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (4 Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Die Erteilung einer vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG kommt nur in Betracht, wenn eine Betriebsübernahme stattfindet. Die Erteilung der Erlaubnis gestattet den Betrieb nämlich nur im Rahmen der bisher vorhandenen raum- und betriebsbezogenen Erlaubnis nach § 2 GastG.

Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag persönlich abzugeben. 

Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz (GastG)

Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) (zu beantragen beim Meldeamt Sendenhorst, Gebühr jeweils 13,00 Euro)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes (Finanzamt Beckum, Tel. 02521/ 25-0 / Zentrale)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Stadtkasse (Frau Steinhoff, Tel. 02526/ 303-221)
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG). Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer Nordwestfalen in Münster, Sentmaringer Weg 61, veranstaltet werden. Dauer: 5 Std.; 13-18 Uhr; Teilnahmegebühr: 50,00 Euro, Ansprechpartnerin: Frau Wicknig, Tel. 0251/ 707-120 
  • Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)  (Erhalt nach Belehrung durch das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf, Tel. 02581/ 53-0/ Zentrale)
  • Lageplan
  • Grundrisszeichnung
  • Pacht- oder Mietvertrag

Kosten

vorläufige Gaststättenerlaubnis: 
je nach Verwaltungsaufwand: 100,00 € - 250,00 €

endgültige Gaststättenerlaubnis:
je nach Verwaltungsaufwand: 150,00 € - 1.000 €

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Gaststättenerlaubnis (Konzession)

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gatstättenbetriebes (Imbiss) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen.

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (4 Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Die Erteilung einer vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG kommt nur in Betracht, wenn eine Betriebsübernahme stattfindet. Die Erteilung der Erlaubnis gestattet den Betrieb nämlich nur im Rahmen der bisher vorhandenen raum- und betriebsbezogenen Erlaubnis nach § 2 GastG.

Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag persönlich abzugeben. 

Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz (GastG)

  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) (zu beantragen beim Meldeamt Sendenhorst, Gebühr jeweils 13,00 Euro)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes (Finanzamt Beckum, Tel. 02521/ 25-0 / Zentrale)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Stadtkasse (Frau Steinhoff, Tel. 02526/ 303-221)
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG). Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer Nordwestfalen in Münster, Sentmaringer Weg 61, veranstaltet werden. Dauer: 5 Std.; 13-18 Uhr; Teilnahmegebühr: 50,00 Euro, Ansprechpartnerin: Frau Wicknig, Tel. 0251/ 707-120 
  • Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)  (Erhalt nach Belehrung durch das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf, Tel. 02581/ 53-0/ Zentrale)
  • Lageplan
  • Grundrisszeichnung
  • Pacht- oder Mietvertrag
vorläufige Gaststättenerlaubnis: 
je nach Verwaltungsaufwand: 100,00 € - 250,00 €

endgültige Gaststättenerlaubnis:
je nach Verwaltungsaufwand: 150,00 € - 1.000 €
Konzession, Gaststätte https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/291/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Piechotka

105

02526 303-165
piechotka@sendenhorst.de