Schlagabraum ist Top- oder Feinholz, das bei der Heckenpflege, dem sogenannten "Auf-den-Stock-setzen" von Landschaftshecken und anderen Gehölzpflegemaßnahmen anfällt.
Grundsätzlich muss dieses Holz, wenn es nicht gehäckselt wird oder anderweitig verwertet werden kann, einer Abfallbehandlungsanlage (Kompostwerk) zugeführt werden.

Allerdings ist das Verbrennen von Schlagabraum bei der Pflege von

  • Landschaftshecken,
  • Wallhecken,
  • Windschutzstreifen,
  • Kopfbäumen und
  • Ufergehölzen

durch eine Allgemeinverfügung des Kreises Warendorf in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. März erlaubt, wenn bestimmte Auflagen beachtet werden.

Setzen Sie sich bitte im Bedarfsfall mit dem Ordnungsamt in Verbindung.

Rechtsgrundlagen allgemein
Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet des Kreises Warendorf

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Ansprechpartner