Für eine Plakatierung ist zwingend eine Genehmigung der Stadtverwaltung vorgeschrieben.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Größe der Plakate
  • Anzahl der Plakate
  • Welche Veranstaltung wird beworben?
  • Werbezeitraum

Unterlagen

Es bedarf eines schriftlichen Antrages mit den für die Bearbeitung benötigten Unterlagen.

Kosten

Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,00 € erhoben.

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Plakatierung

Für eine Plakatierung ist zwingend eine Genehmigung der Stadtverwaltung vorgeschrieben.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Größe der Plakate
  • Anzahl der Plakate
  • Welche Veranstaltung wird beworben?
  • Werbezeitraum

Es bedarf eines schriftlichen Antrages mit den für die Bearbeitung benötigten Unterlagen.

Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,00 € erhoben.

Sondernutzung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/271/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Ertug

109

02526 303-214
ertug@sendenhorst.de