Osterfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege.

Für das Osterfeuer dürfen nur pflanzliche Rückstände, wie Schlagabraum oder Strauchgut aus dem Garten verwendet werden.

Zu beachten ist das Landesimmissionsschutzgesetz, wonach das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

Osterfeuer, die schon längere Zeit aufgeschichtet sind, müssen vor dem Entzünden umgesetzt werden, um evtl. darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.

Die Osterfeuer sind dem Ordnungsamt vorher rechtzeitig anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen allgemein
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Osterfeuer

Osterfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege.

Für das Osterfeuer dürfen nur pflanzliche Rückstände, wie Schlagabraum oder Strauchgut aus dem Garten verwendet werden.

Zu beachten ist das Landesimmissionsschutzgesetz, wonach das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

Osterfeuer, die schon längere Zeit aufgeschichtet sind, müssen vor dem Entzünden umgesetzt werden, um evtl. darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.

Die Osterfeuer sind dem Ordnungsamt vorher rechtzeitig anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen allgemein
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)

https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/257/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Steinhoff

stellv. Dienstbereichsleiter/in

106

02526 303-211
steinhoff@sendenhorst.de