Reisepass
Ein Reisepass wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Für die Beantragung Ihres neuen Reisepasses ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden (Kinder spätestens mit 10 Jahren) und zudem müssen Ihre Fingerabdrücke (Kinder ab 6 Jahren) aufgenommen werden. Somit ist eine Vertretung grundsätzlich nicht möglich.
Die Lieferzeiten eines Reisepasses belaufen sich auf rund 8-10 Wochen. In der Urlaubszeit ist mit einem sehr hohen Aufkommen in der Bundesdruckerei zu rechnen. Wir übernehmen für die Lieferzeiten jedoch keine Haftung, da diese von der Bundesdruckerei abhängig sind.
Antragstellung bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen:
Eine Antragstellung ist nur in Begleitung der sorgeberechtigten Person (Mutter, Vater oder Vormund/Pfleger), welche den Aufenthalt der antragstellenden Person zu bestimmen hat, möglich. Das Kind ist zur Beantragung mitzubringen. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Wenn die Eltern bei der Geburt verheiratet waren oder danach geheiratet haben und die Vaterschaft vorher schon anerkannt wurde, hat auch der Vater das Sorgerecht. Ansonsten muss ein Nachweis der Sorgeerklärung mit eingereicht werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis (Negativbescheinigung oder Gerichtsurteil) zu erbringen.
Expresspass:
Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel innerhalb von 4 bis 5 Werktagen geliefert. Wir übernehmen für die Lieferzeiten jedoch keine Haftung, da diese von der Bundesdruckerei abhängig sind.
Vorläufiger Reisepass:
Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie in weniger als 3 bis 4 Werktagen einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können (z. B. durch Vorlage der Reiseunterlagen). Der vorläufige Reisepass ist bis zu 1 Jahr gültig. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern akzeptiert wird.
Sie planen eine Reise ins Ausland?
Hinweise zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de .
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere?
Bitte melden Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes im Bürgerbüro. Von dort wird die Verlustanzeige an die örtliche Polizeidienststelle weitergeleitet und die Sperrung der Online-Ausweisfunktion vorgenommen. Falls das Dokument gestohlen wurde, sollte zusätzlich eine Diebstahlsanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle (auch im Ausland) erfolgen.
Unterlagen
Für die Antragstellung wird benötigt:
- Bisheriger (vorläufiger) Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr, in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Hochformat)
- Sollte es sich um das erste Dokument handeln, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen
- die Größe und Augenfarbe müssen immer mit angegeben werden
- sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben oder verloren worden sein, so müssen Nachweise vorgelegt werden
- bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen:
- Einverständniserklärung und Ausweis der abwesenden sorgeberechtigten Person
- Negativbescheinigung vom Jugendamt oder gerichtliches Urteil bei alleiniger Sorge im Original (hier zuständig Familiengericht Ahlen)
- Nachweis der Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung
Kosten
- 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass (max. 12 Monate gültig, je nach Reisedauer)
Zusatzgebühren fallen bei folgenden Pässen an:
- 32,00 Euro für einen Expresspass
- 22,00 Euro für einen 48 Seiten Pass