Reisepass
Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses (e-Passes) füllen wir in Ihrem Beisein aus. Wir benötigen Ihre eigenhändige Unterschrift und seit dem 01.11.2007 die Fingerabdrücke der Zeigefinger, so dass Sie sich nicht vertreten lassen können. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. In dringenden Fällen können Sie einen Express-Pass oder einen vorläufigen Reisepass erhalten, der direkt im Einwohnermeldeamt gefertigt wird. Ob sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen, oder aber auch ein Personalausweis ausreichend ist, erfahren Sie im Internetangebot des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/index_html Hinweis: Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und einen Reise-/Europapass beantragen wollen, müssen Sie das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorlegen. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, benötigen Sie die Bestallungsurkunde. Die Urkunden stellt das Amtsgericht aus.
Unterlagen
Für den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses (e-Passes) benötigen Sie: - Ihren alten (vorläufigen) Reisepass oder - Ihren Kinderausweis oder - Ihren Personalausweis - ein Passfoto aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand Hinweis: Ihr Gesicht muss auf dem Passfoto in einer Höhe von mindestens 3,2 Zentimetern und maximal 3,6 cm als Frontalaufnahme erkennbar sein. Sie dürfen auf diesem Bild grundsätzlich keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund muss einen deutlichen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufweisen.
Kosten
bis 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
ab 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Zuschlag für einen Express-Pass: 32,00 Euro