Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden. Den entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerservice.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.

Ab 01.10.2023 werden Untersuchungsberechtigungsscheine online beantragt. Dafür wird die Online-Ausweisfunktion benötigt. Ab 16 kann der Schein selbst beantragt werden. Ansonsten können dies die Erziehungsberechtigten übernehmen. Mit dem digitalen Untersuchungsberechtigungsschein wird eine UBS-ID mitgeteilt, welche bei der Untersuchung benötigt wird. Der Antrag kann auch beim Bürgerservice vor Ort gestellt werden.

Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihr Personaldokument z.B. Personalausweis oder Reisepass mit.

Kosten

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird kostenlos zur Verfügung gestellt.