Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.

Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.

Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung)

Unterlagen

alten Führerschein
Passbild
für 50-jährige bei Umtausch/Verlängerung der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten

Kosten

Umtausch: 24,00 Euro
Verlängerung: 39,30 Euro
Umtausch der Fahrerlaubnis Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.

Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.

Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung)
alten Führerschein
Passbild
für 50-jährige bei Umtausch/Verlängerung der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Umtausch: 24,00 Euro
Verlängerung: 39,30 Euro
https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/250/show
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