Einen Antrag auf Umtausch bzw. Änderung (Namensänderung) der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führerschein können Sie im Bürgeramt der Stadt Sendenhorst oder bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.

Der bisherige Führerschein wird bei der Beantragung auf 3 Monate befristet und der neue Führerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Der Umtausch der Papierführerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach dem Geburtsjahr. Der Umtausch der Kartenführerschein erfolgt gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr.

Der neue Führerschein wird grundsätzlich auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Dies dient den aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr. 

 

Geburtsjahr 

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später  

19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. * 

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a

 

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Unterlagen

  • Bisheriger Führerschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)

Fristen

Der Antrag sollte ca. 3-4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf. Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und ist daher nicht verbindlich. Auskunft hierzu kann nur die Führerscheinstelle des Kreis Warendorf geben.

Kosten

  • 32,00 € für den Umtausch, Änderung und Ersatz nach Beschädigung
  • 15,00 € zusätzlich für einen Expressversand auf eigenen Wunsch

Inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin

50,60 € Verlängerung eines Kartenführerscheins oder Papierführerscheines