Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

Zum 1. November 2015 ändert sich das Meldegesetz. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Sendenhorst gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Die Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen. Wird eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt, so ist das berechtigte Interesse (durch weitere Unterlagen) nachzuweisen.

Jede Person, die in Sendenhorst gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Unterlagen

Die Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen. Wird eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt, so ist das berechtigte Interesse (durch weitere Unterlagen) nachzuweisen.

Kosten

einfache Melderegisterauskunft: 11 € erweiterte Melderegisterauskunft: 15 €

Melderegisterauskunft

Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

Zum 1. November 2015 ändert sich das Meldegesetz. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Sendenhorst gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Die Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen. Wird eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt, so ist das berechtigte Interesse (durch weitere Unterlagen) nachzuweisen.

Jede Person, die in Sendenhorst gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Die Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen. Wird eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt, so ist das berechtigte Interesse (durch weitere Unterlagen) nachzuweisen.

einfache Melderegisterauskunft: 11 € erweiterte Melderegisterauskunft: 15 €

https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/237/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Rogoschewski

110

02526 303-116
rogoschewski@sendenhorst.de

Frau

Kocker

112

02526 303-168
kocker@sendenhorst.de

Frau

Brand

112

02526 303-168
brand@sendenhorst.de

Frau

Ringhoff

112

02526 303-118
ringhoff@sendenhorst.de