Jeder, der eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Woche bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Unterlagen

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.

Meldepflicht

Jeder, der eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Woche bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.

https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/236/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Rogoschewski

110

02526 303-116
rogoschewski@sendenhorst.de

Frau

Kocker

112

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Frau

Brand

112

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Ringhoff

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