Meldepflicht
Jeder, der eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Woche bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Unterlagen
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.