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Die steuerliche Lebensbescheinigung wird für die Eintragung von Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte benötigt, wenn das Kind in einem anderen Wohnort lebt.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung als Nachweis der Vaterschaft.

Amt/Fachbereich

Einwohner- und Meldewesen