Kraftfahrzeugscheine
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.