Kinderreisepässe gelten als Passersatz und sind bei jeder Auslandsreise erforderlich.
Jeder Kinderreispass ist mit einem Lichtbild auszustellen. Ist das Kind bereits zehn Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.

Bringen Sie bitte mit

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
  • soweit vorhanden: Kinderausweis / Kinderreisepass
  • ein Lichtbild
  • Ihr Kind
  • Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder um ein Jahr verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.

Ein aktuelles Lichtbild kann jederzeit hinzugefügt werden.

Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.

Im Internetangebot des Auswärtigen Amtes sind die Einreisebestimmungen im Detail genannt: www.auswaertiges-amt.de

Sonstiges:
Abgelaufene Kinderausweise sind zur Entwertung vorzulegen

Unterlagen

Lichtbild
Falls vorhanden: abgelaufener Kinderreisepass

Kosten

13,00 Euro

Kinderreisepass

Kinderreisepässe gelten als Passersatz und sind bei jeder Auslandsreise erforderlich.
Jeder Kinderreispass ist mit einem Lichtbild auszustellen. Ist das Kind bereits zehn Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.

Bringen Sie bitte mit

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
  • soweit vorhanden: Kinderausweis / Kinderreisepass
  • ein Lichtbild
  • Ihr Kind
  • Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder um ein Jahr verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.

Ein aktuelles Lichtbild kann jederzeit hinzugefügt werden.

Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.

Im Internetangebot des Auswärtigen Amtes sind die Einreisebestimmungen im Detail genannt: www.auswaertiges-amt.de

Sonstiges:
Abgelaufene Kinderausweise sind zur Entwertung vorzulegen

Lichtbild
Falls vorhanden: abgelaufener Kinderreisepass

13,00 Euro

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Fax 02526 303-100

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