Fundsachen
Das Einwohnermeldeamt verwahrt Fundsachen für eine Mindestdauer von 6 Monaten. Soweit der Eigentümer sich nicht innerhalb dieses Zeitraumes meldet, hat der Finder Anspruch auf die Fundsache.
Kosten
Verwaltungskostenbeitrag für den Eigentümer: ab 2,50 Euro, zusätzlich Finderlohn in Höhe von 5% des Wertes der Fundsache,
ab 510,00 Euro Wert 3% Finderlohn;
Verwaltungskostenbeitrag für den Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, soweit er Anspruch auf die Fundsache erhebt: ab 2,50 Euro.
ab 510,00 Euro Wert 3% Finderlohn;
Verwaltungskostenbeitrag für den Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, soweit er Anspruch auf die Fundsache erhebt: ab 2,50 Euro.