Fundsachen
Gefunden
Sie haben etwas im Sendenhorster Stadtgebiet gefunden, was jemand anderes verloren haben könnte, müssen Sie den Fund im Fundbüro der Stadt Sendenhorst melden.
Was ist eine Fundsache?
Fundsachen sind alle Gegenstände, die gefunden wurden und bei denen der/die EigentümerIn nicht bekannt ist.
Welche Fundsachen müssen gemeldet werden?
Wertlose und/oder kaputte Sachen (z.B. kaputte Fahrräder oder verschmutzte Kleidung) müssen dem Fundbüro nicht angezeigt werden.
Was passiert mit der Fundsache?
Die angezeigten Fundsachen werden im Fundbüro registriert. Es wird versucht, die/den EigentümerIn zu ermitteln und die Fundsache an diese zurückzugeben.
Fund über 10 € - 6 Monate ab Anzeigedatum
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein/e EigentümerIn dem Finder bekannt geworden ist oder sich beim Fundbüro gemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
Fund unter 10 € - 6 Monate ab Funddatum
Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.
Finderlohn
Nach § 971 BGB ist der Finder einer Verlustsache bis zu einem Fundwert von 500 € mit 5 % zu entschädigen. Übersteigt der Wert der Fundsache 500 € wird der darüber hinaus gehende Wert mit 3 % berechnet.
Hat die Sache nur für die/den EigentümerIn einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Verloren
Wenn Sie in Sendenhorst etwas verloren haben, so kann Ihnen das Fundbüro vielleicht helfen.
Das Fundbüro bietet Ihnen unter anderem einen Online-Zugriff auf die gemeldeten Fundsachen https://www.fundbürodeutschland.de/. Selbstverständlich können Sie auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen.
In vielen Fällen kann es einige Zeit dauern bis eine Fundsache im Fundbüro gemeldet wird, daher empfiehlt es sich, auch nach mehreren Wochen nochmals im Fundbüro nachzufragen.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich, wenn wir Sie als EigentümerIn ermitteln können, dies ist häufig bei Portemonnaies oder Taschen mit Ausweisdokumenten der Fall.
Sofern Sie eine Bankkarte verloren haben, sollten Sie diese Karte unbedingt sperren lassen.