Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Einwohnermeldeamt ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein beantragt werden. Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs berechtigt.

Unterlagen

  • Zeugnis der Fischerprüfung sowie Lichtbild (beim Erstantrag)
  • bei Verlängerung nur der Fischereischein
  • für den Jugendfischereischein nur das Lichtbild

Kosten

Jugendfischereischein:
1 Jahr - 8,--Euro

Fischereischein:
1 Jahr – 16,-- Euro,
5 Jahre – 48,--Euro

Fischereischein

Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Einwohnermeldeamt ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein beantragt werden. Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs berechtigt.

  • Zeugnis der Fischerprüfung sowie Lichtbild (beim Erstantrag)
  • bei Verlängerung nur der Fischereischein
  • für den Jugendfischereischein nur das Lichtbild

Jugendfischereischein:
1 Jahr - 8,--Euro

Fischereischein:
1 Jahr – 16,-- Euro,
5 Jahre – 48,--Euro

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