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Ab dem 1. Juli 2026 führt Nordrhein-Westfalen den digitalen Fischereischein „DigiFischDok“ ein.

  • Antragstellung künftig auch online möglich - vergünstige Gebühren siehe Kostenübersicht unten (Achtung: erst ab dem 03.07.2026).
  • Neues, fälschungssicheres Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone.
  • Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Fischereiabgabe bleibt bestehen (zahlbar wieder für 1 oder 5 Kalenderjahre) - Fischereischein gilt erst nach Zahlung der Abgabe für den jeweiligen Zeitraum.
  • Digitalisierung vor Ablauf des vorhandenen Fischereischeins: Vorsprache im Bürgerbüro einmalig für die erste Umstellung nowendig, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
  • Kein vorzeitiger Umtauschzwang bei bereits ausgestellten Fischereischeinen: Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bleibt bestehen; spätestens nach Ablauf ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein vorgesehen.
  • Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
  • Wichtig: Der Fischereischein enthält künftig kein Lichtbild und keine Wohnadresse. Daher ist bei der Ausübung der Fischerei immer ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) mitzuführen.
  • Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit besteht hier für die Ausstellung des neuen Fischereischeins lediglich die Möglichkeit, diesen im Bürgerbüro zu beantragen, da die „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale zu prüfen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Beim Erstantrag: Zeugnis der Fischerprüfung
  • Personalausweis
  • alter Fischereischein

Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz – LfischG

Amt/Fachbereich

Einwohner- und Meldewesen

Kosten

Fischereischein auf Lebenszeit/Ersatz Scheckkarte 30,00 €
Online: 18,00 €
 
Fischereiabgabe 1 Jahr 22,00 €
Online: 14,00 €
 
Fischereiabgabe 5 Jahre 50,00 €
Online: 20,00 € 
 
Ausländerfischereischein 1 Jahr 32,00 €
Online: nicht möglich
 

Die Fischereiabgabe ist nur in Kombination mit einem Fischereischein möglich.