Fischereischein
Jahres- und Fünfjahresfischereischein
Ab dem 14. Lebensjahr können wir einen Jahres- und Fünfjahresfischereischein ausstellen, hierfür muss neben dem biometrischen Passbild auch ein Fischereiprüfungszeugnis vorgelegt werden.
Wenn Sie eine Fischereiprüfung ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf).
Dort finden Sie alle notwendigen Informationen.
Ersatzfischereischein
Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhandenkommt oder zerstört wird, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis, das Fischereiprüfungszeugnis und ein Passfoto mit.
Jugendfischereischein
Für Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist nur gültig, wenn ein Inhaber eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischein mit zum Fischen geht. Der Jugendfischereischein ist bis zum 31.12 des laufenden Jahres gültig. Die Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist nur durch die Eltern des Kindes möglich.
Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre (kalenderjährlich) erteilt.
Unterlagen
- Beim Erstantrag: Zeugnis der Fischerprüfung
- Personalausweis
- biometrisches Lichtbild (beim Erstantrag oder bei äußerlicher Veränderung)
- für den Jugendfischereischein Einverständnis eines Elternteils
- für den Sonderfischereischein einen Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann.
Rechtsgrundlagen
Landesfischereigesetz - LFischG
Kosten
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
- Jahresfischereischein: 16,00 Euro
- Fünfjahresschein: 48,00 Euro
- Sonderfischereischein:
- 1 Jahr gültig 16,00 Euro
- 5 Jahre gültig 48,00 Euro
- Ersatzfischereischein: 5,00 Euro
Für Erstausstellung und Verlängerungen werden die gleichen Gebühren erhoben.