Beglaubigungen
Der Bürgerservice der Stadt Sendenhorst kann Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden und die Kopie wird im Bürgerservice erstellt, bzw. wird mitgebracht.
Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls vom Bürgerservice vorgenommen werden, sofern dies zur Vorlage bei einer deutschen Behörde notwendig ist. Die zu beglaubigende Unterschrift ist im Bürgerservice zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass eine amtliche Beglaubigung beim Bürgerservice nicht möglich ist, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist.
Folgende Unterlagen werden gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beglaubigt:
- Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten (z.B. Reisepass oder Personalausweis), dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
- Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind
Nicht beglaubigt werden dürfen z.B. (zuständig dafür ist):
- Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc. (Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
- Dokumente für private Zwecke, wie z.B. Vollmachten, etc. (Notar)
- Gerichtliche Urkunden wie Scheidungsurkunden, etc. (Amts- bzw. Landesgericht)
- Führungszeugnisse (Bundeszentralregister)
- Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln (Gesundheitsamt)
Ausgenommen ist außerdem
- die Beglaubigung von Abschriften von Schriftstücken, deren ursprünglicher Inhalt geändert worden ist (§ 33 Abs. 2 VwVfG NRW)
- die Beglaubigung von ausländischen Urkunden/Dokumenten mit Übersetzungen. Übersetzungen sind sachverständige Dienstleistungen, die nur durch einen amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden können und dann dem legalisierten Originaldokument bzw. einer Kopie des legalisierten Originaldokuments, angehangen werden müssen.
Unterlagen
Zeugnisse, Dokumente, Urkunden (siehe oben; Ausnahmen beachten!)
- das zu beglaubigende Original
- ggf. die von Ihnen gefertigte Kopie
Unterschriftsbeglaubigung: Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)
Kosten
Beglaubigungen: 4,00 Euro
Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen: 2,20 Euro
Zusätzlich fallen folgende Kopierkosten an:
DIN A4 für die ersten 10 Seiten jeweils 0,65 Euro
DIN A4 ab der 11. Seite jeweils 0,40 Euro
DIN A3 für jede Seite 0,90 Euro
Farbkopie DIN A4 1,10 Euro
Eine Gebührenbefreiung ist in speziellen Fällen möglich.