Aufenthaltserlaubnis für Kinder unter 16 Jahren, nicht EG-Angehörige
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder unter 16 Jahren aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt.
Unterlagen
Pass,
evtl. Lichtbild
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Einzelfall und wird von der Ausländerbehörde erhoben.