Aufenthaltserlaubnis für Kinder unter 16 Jahren, nicht EG-Angehörige
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder unter 16 Jahren aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt.
Erforderliche Unterlagen
Pass,
evtl. Lichtbild
Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Einzelfall und wird von der Ausländerbehörde erhoben.