Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt.
Erforderliche Unterlagen
Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)
Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Kosten
gebührenfrei