Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt.

Unterlagen

Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)

Kosten

gebührenfrei
Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt. Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)
gebührenfrei https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/211/show
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Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

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Rogoschewski

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