Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab.
Eine Abmeldung in Sendenhorst ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.

Für die Abmeldung benötigen Sie:

  • den Vordruck "Meldeschein Abmeldung"

Den Meldeschein erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Sendenhorst und in der Verwaltungsnebenstelle Albersloh.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Sendenhorst. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.

Abmeldung

Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab.
Eine Abmeldung in Sendenhorst ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.

Für die Abmeldung benötigen Sie:

  • den Vordruck "Meldeschein Abmeldung"

Den Meldeschein erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Sendenhorst und in der Verwaltungsnebenstelle Albersloh.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Sendenhorst. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.

Wohnsitz Abmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/197/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Rogoschewski

110

02526 303-116
rogoschewski@sendenhorst.de

Frau

Kocker

112

02526 303-168
kocker@sendenhorst.de

Frau

Brand

112

02526 303-168
brand@sendenhorst.de

Frau

Ringhoff

112

02526 303-118
ringhoff@sendenhorst.de