Eine Abmeldung in Sendenhorst ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Für die Abmeldung benötigen Sie:

  • den Vordruck "Meldeschein Abmeldung"

Den Meldeschein erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Sendenhorst und im Bürgerbüro Albersloh.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Sendenhorst. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.

Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers (Unterschrieben vom Vermieter, nicht Mietvertrag)
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass von allen zuziehenden Personen
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Internationalen Reisepass (Nationalpass) oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument. Der Aufenthaltstitel oder andere deutsche Ausweispapiere müssen ebenfalls mitgebracht werden.
  • Personen ohne Personaldokumente müssen die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mitbringen.
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes

KFZ-Schein, hier muss die Anschrift ebenfalls geändert werden. Im Einwohnermeldeamt kann diese Änderung vorgenommen werden, wenn der Umzug innerhalb des Kreises Warendorf erfolgt ist. Ansonsten müssen Sie die Zulassungsstelle in Beckum oder Warendorf aufsuchen.