Sie wollen "sich trauen"? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vornehmen. 

Wohnt keiner von Ihnen in Sendenhorst, ist das Standesamt Sendenhorst nicht für die Anmeldung zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Sendenhorst möglich. Melden Sie dann bitte die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen Sie der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten den Wunschort für die Hochzeit mit.

Wenn Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorherige persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Bitte sprechen Sie stets persönlich gemeinsam vor, um Ihre Eheschließung anzumelden. Sollten Sie verhindert sein, kann Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte in Ausnahmefällen die Anmeldung alleine tätigen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck können Sie herunterladen. 

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 ff Personenstandsgesetz (PStG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt.)
  • Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder

Zusätzliche Informationen:

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

Sollte einer von Ihnen nicht in Sendenhorst gemeldet sein, so benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung Ihres Wohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.

Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Abschlichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.

Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister bzw. Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.

Kosten

Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40,00 Euro.

Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 Euro. 

Anmeldung zur Eheschließung

Sie wollen "sich trauen"? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vornehmen. 

Wohnt keiner von Ihnen in Sendenhorst, ist das Standesamt Sendenhorst nicht für die Anmeldung zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Sendenhorst möglich. Melden Sie dann bitte die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen Sie der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten den Wunschort für die Hochzeit mit.

Wenn Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorherige persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Bitte sprechen Sie stets persönlich gemeinsam vor, um Ihre Eheschließung anzumelden. Sollten Sie verhindert sein, kann Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte in Ausnahmefällen die Anmeldung alleine tätigen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck können Sie herunterladen. 

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 ff Personenstandsgesetz (PStG)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt.)
  • Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder

Zusätzliche Informationen:

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

Sollte einer von Ihnen nicht in Sendenhorst gemeldet sein, so benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung Ihres Wohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.

Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Abschlichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.

Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister bzw. Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.

Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40,00 Euro.

Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 Euro. 

Eheschließung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/195/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Weikert

105

02526 303-115
weikert@sendenhorst.de

Frau

Piechotka

105

02526 303-165
piechotka@sendenhorst.de