Geburtenmeldung
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Kommt Ihr Kind im einem Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. In Sendenhorst ist kein Geburtskrankenhaus vorhanden, sodass hier lediglich Hausgeburten beurkundet werden. Hier stellen die Hebammen, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Unterlagen
- Geburtsanzeige
- Personalausweis oder Reisepass
- Personenstandsurkunden entsprechend dem Personenstand der Mutter Einzelheiten finden Sie unter " Informationen zur Beurkundung von Geburten"
- ggf. Nachweis über bereits beurkundete Vaterschafsanerkennung
(bei unverheirateten Müttern) - ggf. Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (bei unverheirateten Müttern)
Informationen zur Beurkundung von Geburten:
verheiratete Mutter:
Eheurkunde oder Ablichtung aus dem Eheregister. Bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung, die Geburtsurkunden der Eltern ggf. mit deutscher Übersetzung.
ledige Mutter:
die eigene Geburtsurkunde
geschiedene Mutter:
die eigene Geburtsurkunde und eine begl. Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk (alternativ: Eheurkunde mit dem Scheidungsurteil). Bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil inkl. der Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich.
verwitwete Mutter:
die eigene Geburtsurkunde, beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk (alternativ: Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten)
Kosten
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Taufe, Kindergeld, Elterngeld oder Krankenkasse werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere 5 Euro.