Sie möchten Ihren Sperrmüll abholen lassen? Dann nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag.

Sperrmüll

Telefon: Firma Remondis Südwestfalen GmbH, 02524 932524

Der Sperrmüll ist frühestens am Vorabend der Abholung, spätestens jedoch um 7:00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages an der Stelle der regelmäßigen Behälterabfuhr so bereit zu stellen, dass Passantinnen und Passanten und der Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert werden. Baumscheiben sind vom Sperrmüll frei zu halten.

Hier noch einige wichtige Hinweise!

  • Unteilbare, sperrige Abfälle dürften nur so schwer sein, dass diese von zwei Personen verladen werden können,
  • sperrige Abfälle, die nicht gefahrlos verladen werden oder das Entsorgungsfahrzeug beschädigen können, wie zum Beispiel Flachglas und Spiegel, werden nicht abgefahren,
  • Altholz ist getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit zu stellen,
  • Abfälle, die von der Sperrmüllsammlung nicht erfasst werden, werden nicht mitgenommen.

Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen ihres Umfangs oder Gewichts nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können. Dies sind zum Beispiel Möbel, Polstermöbel, Schränke, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Teppiche einzeln (keine verlegten Teppichböden), Kisten, Koffer, Leuchten, sperrige Teile aus Holz oder Kunststoff etc.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Abfälle aus Gewerbebetrieben, Dienstleistungsunternehmen oder Praxen
  • Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile
  • Bauelemente, Bauteile (Fenster, Türen, Wand- oder Deckenverkleidungen, Bodenbeläge, Waschbecken, Toilettenschüsseln)
  • Zäune, Gartenhäuser
  • Bauschutt (Steine, Fliesen, Mörtel, Putz etc.)
  • Fenster- und Türglas
  • Sperrige Grünabfälle, Baum- und Strauchschnitt
  • Leichtstoffverpackungen
  • Wertstoffe (Hohlglas, Papier, Karton)
  • Restmüll und mit Restmüll gefüllte Behältnisse, wie zum Beispiel Säcke, Kisten und Kartons
  • schadstoffhaltige Abfälle, wie zum Beispiel Behälter mit Farbresten, Nachtspeicheröfen, Leuchtstoffröhren, Batterien

Hinweis!
Alternativ zur Abholung können Sie auch Sperrmüll am Recyclinghof Sendenhorst, Am Mergelberg 7, kostenpflichtig abgeben.
Gut erhaltene, noch gebrauchsgeeignete Möbel, Haushaltswaren, Bücher etc. können über das Horizonte-Gebrauchtwarenlager in Ennigerloh (Tel.: 02524 9339-0) einer Wiedernutzung oder Verwertung zugeführt werden. Gut erhaltene Kleidung und Schuhe geben Sie zu den caritativen Verbänden.



Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen allgemein

Landesabfallgesetz in der zurzeit gültigen Fassung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes in der zurzeit gültigen Fassung

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Sperrmüll

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Der Sperrmüll ist frühestens am Vorabend der Abholung, spätestens jedoch um 7:00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages an der Stelle der regelmäßigen Behälterabfuhr so bereit zu stellen, dass Passantinnen und Passanten und der Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert werden. Baumscheiben sind vom Sperrmüll frei zu halten.

Hier noch einige wichtige Hinweise!

  • Unteilbare, sperrige Abfälle dürften nur so schwer sein, dass diese von zwei Personen verladen werden können,
  • sperrige Abfälle, die nicht gefahrlos verladen werden oder das Entsorgungsfahrzeug beschädigen können, wie zum Beispiel Flachglas und Spiegel, werden nicht abgefahren,
  • Altholz ist getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit zu stellen,
  • Abfälle, die von der Sperrmüllsammlung nicht erfasst werden, werden nicht mitgenommen.

Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen ihres Umfangs oder Gewichts nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können. Dies sind zum Beispiel Möbel, Polstermöbel, Schränke, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Teppiche einzeln (keine verlegten Teppichböden), Kisten, Koffer, Leuchten, sperrige Teile aus Holz oder Kunststoff etc.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Abfälle aus Gewerbebetrieben, Dienstleistungsunternehmen oder Praxen
  • Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile
  • Bauelemente, Bauteile (Fenster, Türen, Wand- oder Deckenverkleidungen, Bodenbeläge, Waschbecken, Toilettenschüsseln)
  • Zäune, Gartenhäuser
  • Bauschutt (Steine, Fliesen, Mörtel, Putz etc.)
  • Fenster- und Türglas
  • Sperrige Grünabfälle, Baum- und Strauchschnitt
  • Leichtstoffverpackungen
  • Wertstoffe (Hohlglas, Papier, Karton)
  • Restmüll und mit Restmüll gefüllte Behältnisse, wie zum Beispiel Säcke, Kisten und Kartons
  • schadstoffhaltige Abfälle, wie zum Beispiel Behälter mit Farbresten, Nachtspeicheröfen, Leuchtstoffröhren, Batterien

Hinweis!
Alternativ zur Abholung können Sie auch Sperrmüll am Recyclinghof Sendenhorst, Am Mergelberg 7, kostenpflichtig abgeben.
Gut erhaltene, noch gebrauchsgeeignete Möbel, Haushaltswaren, Bücher etc. können über das Horizonte-Gebrauchtwarenlager in Ennigerloh (Tel.: 02524 9339-0) einer Wiedernutzung oder Verwertung zugeführt werden. Gut erhaltene Kleidung und Schuhe geben Sie zu den caritativen Verbänden.



Ortsrecht
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Rechtsgrundlagen allgemein

Landesabfallgesetz in der zurzeit gültigen Fassung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes in der zurzeit gültigen Fassung

Abfallentsorgung, Sperrgut https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/176/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Höne

402

02526 303-142
hoene@sendenhorst.de