Für die Entsorgung der Bioabfälle stehen 120 l und 240 l Tonnen zur Verfügung. Die Abfuhr erfolgt 14-täglich. Die Abfuhrtermine sind aus dem Abfallkalender ersichtlich.

Darüber hinaus können Grünabfälle, Heckenschnitt etc. an den Recyclinghöfen gegen ein Entgelt von 3,00 € pro angefangene 500 l abgegeben werden.

Das Gewicht der Biotonne darf 90 kg nicht überschreiten, da die Schüttvorrichtung der Entsorgungsfahrzeuge das Gefäß sonst nicht anheben und entleeren kann.

Wenn Sie Ihre Biotonne mit Wasser reinigen, achten Sie bitte darauf, dass das Abwasser nicht einfach in die Straßenkanalisation fließt. Führen Sie die Reinigung am besten auf einem Rasenstück durch und lassen Sie das Wasser im Erdreich versickern, wo es durch die Filterwirkung des Bodens gereinigt wird.

Übrigens:  Aus Ihrem Biomüll können Sie qualitativ hochwertigen Kompost zurückerhalten.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück die anfallenden Bioabfälle kompostieren können und möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Biotonne befreien zu lassen.

Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Sendenhorst 

Rechtsgrundlagen allgemein
Landesabfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Kosten

Die Gebühren finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung

Bioabfallbehälter

Für die Entsorgung der Bioabfälle stehen 120 l und 240 l Tonnen zur Verfügung. Die Abfuhr erfolgt 14-täglich. Die Abfuhrtermine sind aus dem Abfallkalender ersichtlich.

Darüber hinaus können Grünabfälle, Heckenschnitt etc. an den Recyclinghöfen gegen ein Entgelt von 3,00 € pro angefangene 500 l abgegeben werden.

Das Gewicht der Biotonne darf 90 kg nicht überschreiten, da die Schüttvorrichtung der Entsorgungsfahrzeuge das Gefäß sonst nicht anheben und entleeren kann.

Wenn Sie Ihre Biotonne mit Wasser reinigen, achten Sie bitte darauf, dass das Abwasser nicht einfach in die Straßenkanalisation fließt. Führen Sie die Reinigung am besten auf einem Rasenstück durch und lassen Sie das Wasser im Erdreich versickern, wo es durch die Filterwirkung des Bodens gereinigt wird.

Übrigens:  Aus Ihrem Biomüll können Sie qualitativ hochwertigen Kompost zurückerhalten.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück die anfallenden Bioabfälle kompostieren können und möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Biotonne befreien zu lassen.

Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Sendenhorst 

Rechtsgrundlagen allgemein
Landesabfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Die Gebühren finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung

Abfallentsorgung, Biotonne https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/137/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Höne

402

02526 303-142
hoene@sendenhorst.de