Zu den Finanz- und Haushaltsangelegenheiten gehören u.a.:

  • die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (Haushaltsplan)
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 KomHVO aus
  • Dem Ergebnisplan
  • Dem Finanzplan
  • Den Teilplänen
  • Dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss oder fortzuschreiben ist
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen
  • Der Vorbericht
  • Der Stellenplan
  • Der Haushaltsquerschnitt als je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen
  • Verbindlichkeitenübersicht
  • Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
  • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
  • Bilanz des Vorvorjahres
  • Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und städtischen Unternehmen
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt und enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen, zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
  • die Bewirtschaftung/Steuerung und Abwicklung des Haushaltsplanes. Die Prüfung der Budgeteinhaltung
  • die Erstellung des Jahresabschlusses als Einzelabschluss auf Ebene der Stadt sowie als Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Beteiligungen und Sondervermögen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Er ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Gesamtabschluss wird 2018 letztmalig erstellt. Die Stadt Sendenhorst befreit sich aufgrund ihrer Strukturen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
  • und stellt anstatt eines Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht auf 
  • die Vermögens- und Schuldenverwaltung
  • sowie auch die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen

Finanzen / Haushalt

Zu den Finanz- und Haushaltsangelegenheiten gehören u.a.:

  • die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (Haushaltsplan)
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 KomHVO aus
  • Dem Ergebnisplan
  • Dem Finanzplan
  • Den Teilplänen
  • Dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss oder fortzuschreiben ist
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen
  • Der Vorbericht
  • Der Stellenplan
  • Der Haushaltsquerschnitt als je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen
  • Verbindlichkeitenübersicht
  • Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
  • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
  • Bilanz des Vorvorjahres
  • Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und städtischen Unternehmen
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt und enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen, zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
  • die Bewirtschaftung/Steuerung und Abwicklung des Haushaltsplanes. Die Prüfung der Budgeteinhaltung
  • die Erstellung des Jahresabschlusses als Einzelabschluss auf Ebene der Stadt sowie als Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Beteiligungen und Sondervermögen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Er ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Gesamtabschluss wird 2018 letztmalig erstellt. Die Stadt Sendenhorst befreit sich aufgrund ihrer Strukturen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
  • und stellt anstatt eines Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht auf 
  • die Vermögens- und Schuldenverwaltung
  • sowie auch die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
Jahresabschluss, Haushaltsplan, Finanzen https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/131/show
Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

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Drechsler

201

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Küch-Wallmeyer

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208

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kuech-wallmeyer@sendenhorst.de