Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren sehr zu empfehlen.

Sie erteilen der Stadtkasse Sendenhorst dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge

Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen.  Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 8 Wochen nach dem Belastungsdatum möglich. Sie gehen also kein Risiko ein. Zuvor sollten Sie sich jedoch mit der Stadtkasse zwecks Klärung in Verbindung setzen. Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen. 
Sie müssen dafür nur der Stadt Sendenhorst ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ein entsprechendes Formular ist als PDF-Datei verfügbar. Nach dem Ausdruck des Formulars, dieses bitte ausfüllen, unterschreiben und im Original an die Stadt Sendenhorst senden.

SEPA Lastschriftmandat

Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren sehr zu empfehlen.

Sie erteilen der Stadtkasse Sendenhorst dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge

Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen.  Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 8 Wochen nach dem Belastungsdatum möglich. Sie gehen also kein Risiko ein. Zuvor sollten Sie sich jedoch mit der Stadtkasse zwecks Klärung in Verbindung setzen. Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen. 
Sie müssen dafür nur der Stadt Sendenhorst ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ein entsprechendes Formular ist als PDF-Datei verfügbar. Nach dem Ausdruck des Formulars, dieses bitte ausfüllen, unterschreiben und im Original an die Stadt Sendenhorst senden.

Bankeinzug Lastschrifteinzug SEPA https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/117/show
Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Imhorst

213

02526 303-128
imhorst@sendenhorst.de

Herr

Moser

213

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moser@sendenhorst.de