Für das Halten von Hunden im Stadtgebiet ist eine Hundesteuer zu entrichten.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem/einer HundehalterIn oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 55,20 €, b) zwei Hunde gehalten werden 67,50 € je Hund, c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden 79,80 € je Hund. Diese Beiträge werden in Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.

Ortsrecht
Hundesteuersatzung der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer

Für das Halten von Hunden im Stadtgebiet ist eine Hundesteuer zu entrichten.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem/einer HundehalterIn oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 55,20 €, b) zwei Hunde gehalten werden 67,50 € je Hund, c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden 79,80 € je Hund. Diese Beiträge werden in Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.

Ortsrecht
Hundesteuersatzung der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen

Hundehaltung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/113/show
Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Elsebrock

216

02526 303-333
elsebrock@sendenhorst.de